Allgemeine Geschäftsbedingungen
I — Allgemein
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Derer Veranstaltungstechnik, Inhaber Daniel Derer M.Eng. MBA, Dr.-Schneider-Str. 3, 73560 Böbingen an der Rems (nachfolgend „Anbieter" oder „wir") und unseren Kunden. Die AGB gelten in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Sie sind Bestandteil eines jeden Geschäftsvorgangs. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Hinweis zur Zielgruppe: Unsere Leistungen richten sich primär an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Vereine, Kommunen, Bildungseinrichtungen). Sofern Verbraucher im Sinne des § 13 BGB Vertragspartner werden, gelten zwingende verbraucherschützende Vorschriften vorrangig vor diesen AGB.
Höhere Gewalt und ähnliche unvorhersehbare Ereignisse (insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, behördliche Verfügungen, Energie- oder Materialknappheit) entbinden beide Vertragsparteien von ihren Vertragsverpflichtungen, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche entstehen.
§ 2 Vertragsschluss, Angebot, Vertragstext
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande mit Zusendung einer schriftlichen oder textförmlichen Auftragsbestätigung (z. B. per E-Mail), spätestens jedoch mit Ausführung der Lieferung bzw. Leistung. Berichtigungen von Druckfehlern und technisch bedingte Abweichungen bleiben vorbehalten. Die Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten oder die Nichtbeachtung geltender Gesetze und Vorschriften seitens des Kunden entbindet uns von unseren Leistungsverpflichtungen.
Vertragssprache: Deutsch. Vertragstext: Wir speichern den Vertragstext (Auftragsbestätigung, Angebot, sowie diese AGB) und senden Ihnen diesen auf Anforderung per E-Mail zu. Der jeweils aktuelle Stand dieser AGB ist auf unserer Website abrufbar.
§ 3 Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ab Lager Böbingen. Transport- und Spesenkosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Mindestbestellwert beträgt 50,00 € (netto).
§ 4 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind sofort netto und ohne Abzug von Skonti fällig. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Derer Veranstaltungstechnik berechtigt, vom ersten Tag des Verzuges an Zinsen in Höhe von 3 % über dem gültigen Basiszinssatz zu berechnen. Sämtliche durch den Verzug entstehende Kosten (Mahnkosten, Inkassokosten, Anwaltskosten etc.) trägt der Kunde in vollem Umfang.
§ 5 Teilnichtigkeit / Erfüllungsort / Gerichtsstand
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Erfüllungsort ist Böbingen an der Rems. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig (insbesondere im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen), Schwäbisch Gmünd. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
§ 6 Verbraucherstreitschlichtung
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
II — Mietbedingungen
§ 1 Verspätete Rückgabe
Wird die vereinbarte Mietzeit überschritten, wird für jeden angefangenen Verzugstag eine zusätzliche Tagespauschale berechnet. Zusätzliche entstehende Kosten, die durch die Überschreitung der Mietzeit entstehen (z.B. Arbeitszeit, Ausfall, Ersatzbeschaffung u.ä.), trägt in vollem Umfang der Mieter.
§ 2 Transport der Mietsache
Der Transport bzw. die Anlieferung der Mietsache erfolgen ausschließlich auf Kosten und Risiko des Mieters.
§ 3 Stornierung
Bei Stornierung durch den Auftraggeber wird eine Entschädigung wie folgt fällig:
- Im ersten Drittel der Zeitspanne zwischen Vertragsschluss und Veranstaltungsbeginn: 35 % des Endbetrages
- Im zweiten Drittel: 60 % des Endbetrages
- Danach bis zur Beladung: 90 % des Endbetrages
- Nach Beladung / Abfahrt: 100 % des Endbetrages
Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.
§ 4 Kaution
Der Mieter leistet für die gemieteten Geräte eine Sicherheitsleistung in individuell vereinbarter Höhe. Diese wird unverzinst bei einwandfreier Rückgabe mit dem offenen Betrag verrechnet.
§ 5 Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Mieters. Im Mietpreis ist keine Versicherung enthalten. Die Gefahr geht mit Absendung bzw. Übergabe auf den Mieter über.
§ 6 Instandhaltung / Wartung
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand sorgfältig zu nutzen, die Herstelleranweisungen zu beachten sowie den vertragsmäßigen Zustand zu erhalten.
§ 7 Versicherungspflicht
Der Mieter verpflichtet sich, für die Vertragsdauer die Mietsache zum Neuwert gegen die Risiken des Unterganges, Verlustes und der Beschädigung auf eigene Kosten zu versichern.
§ 8 Übergabe / Ausgabe der Mietsache
Die Derer Veranstaltungstechnik kann die Ausgabe verweigern, wenn der Mieter: kein gültiges amtliches Dokument vorlegt, die vereinbarte Kaution oder Vorkasse nicht leistet, kein geeignetes geschlossenes Transportfahrzeug stellt oder sich in einem Insolvenz- oder strafrechtlichen Verfahren befindet.
§ 9 Gefahrenübergang / Erfüllungsort
Die Gefahr geht mit Absendung auf den Mieter über. Erfüllungsort ist Böbingen an der Rems.
§ 10 Haftung des Vermieters
Die Firma Derer Veranstaltungstechnik haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die maximale Haftung bei Mängeln entspricht dem Vermietpreis der betroffenen Sache bzw. der vollständigen Anlage bei Totalausfall. Alle weitergehenden Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 11 Haftung des Mieters
Der Mieter ist voll verantwortlich für jeden Schaden, der durch Nichtbeachtung der Vorschriften bzw. der Instruktionen des Vermieters entsteht. Er haftet für Verlust, Untergang oder Beschädigung (einschließlich Feuer-, Wasserschäden, Transportschäden und Nutzungsausfallkosten) vom Zeitpunkt der Übergabe bis zur Rückgabe einschließlich etwaiger Zeitüberziehungen. Schäden sind unverzüglich anzuzeigen. Die Haftung erstreckt sich bis zum Neuwert zuzüglich Nutzungsausfallkosten. Die Schadensregulierung erfolgt ausschließlich nach den Bedingungen der Derer Veranstaltungstechnik.
III — Dienstleistung
§ 1 Personalkosten
Während der Vertragsdauer sorgt der Mieter für die Unterbringung und Verköstigung des Derer-Veranstaltungstechnik-Personals. Andernfalls werden Hotelkosten nach Beleg und Spesen nach den gültigen Höchstsätzen in Rechnung gestellt.
§ 2 Stornierung
Es gelten die gleichen Stornierungsbedingungen wie unter Abschnitt II § 3 (Mietbedingungen).
§ 3 Gefahrenübergang / Erfüllungsort
Die Gefahr geht mit Absendung auf den Auftraggeber über. Erfüllungsort ist Böbingen an der Rems.
§ 4 Haftung des Vermieters
Es gelten die gleichen Haftungsbedingungen wie unter Abschnitt II § 10 (Mietbedingungen). Die Derer Veranstaltungstechnik haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
§ 5 Haftung des Mieters
Es gelten die gleichen Haftungsbedingungen wie unter Abschnitt II § 11 (Mietbedingungen). Der Mieter trägt die volle Verantwortung für Nichtbeachtung der Vorschriften und haftet für Verlust und Beschädigung einschließlich Feuer- und Wasserschäden.
IV — Kaufbedingungen
§ 1 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Derer Veranstaltungstechnik. Die Firma kann Abnützungen, Schäden und Wertverluste geltend machen.
§ 2 Lieferzeit / Lieferung
Lieferzeiten sind unverbindlich. Bei einer Verzögerung über 8 Wochen hinaus hat der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung ein Rücktrittsrecht. Die Derer Veranstaltungstechnik ist zu Teillieferungen berechtigt. Höhere Gewalt entbindet von den Lieferverpflichtungen ohne Schadensersatzansprüche. Die Lieferung erfolgt ab Lager Böbingen, auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit Versandaufgabe auf den Käufer über.
§ 3 Anzahlung
Die Derer Veranstaltungstechnik behält sich vor, eine individuell vereinbarte Anzahlung zu fordern.
§ 4 Gefahrübergang / Erfüllungsort
Die Gefahr geht mit Absendung auf den Käufer über. Erfüllungsort ist Böbingen an der Rems.
§ 5 Haftung des Verkäufers
Die Derer Veranstaltungstechnik haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§ 6 Gewährleistung / Rückgabe
Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Erkennbare Mängel müssen innerhalb von 2 Tagen nach Warenübergang schriftlich gerügt werden (gilt im Verkehr mit Unternehmern, § 377 HGB bleibt unberührt). Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl der Derer Veranstaltungstechnik Nachbesserung, Umtausch oder Gutschrift.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind: Gebrauchtartikel, Sonderanfertigungen, Verschleißartikel, Leuchtmittel und Meterware. Rücksendungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
Stand: 14. Juni 2026